AGB für Veranstalter

Stand: September 2026

Die Angaben zum Betreiber werden gerade vervollständigt.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Ticketdock durch Veranstalter von Veranstaltungen („Veranstalter“). Anbieter ist [bitte ergänzen], [bitte ergänzen]. Ticketdock richtet sich an Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen, nicht an Verbraucher. Abweichende Bedingungen des Veranstalters gelten nicht.

2. Leistungen

Ticketdock stellt Software für den Ticketverkauf bereit: Ticketshop, einbettbares Widget, Checkout mit Zahlungsabwicklung, E-Tickets, Einlass-Scanner, Abendkasse, Exporte und weitere Funktionen. Ticketdock veranstaltet keine Veranstaltungen und ist nicht Partei des Ticketkaufvertrags.

3. Registrierung und Freischaltung

Die Registrierung setzt wahrheitsgemäße Angaben voraus. Ticketdock kann Veranstalter freischalten oder ablehnen und Konten bei Missbrauch oder Verstößen gegen diese Bedingungen sperren. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.

4. Ticketverkauf

Der Vertrag über ein Ticket kommt ausschließlich zwischen Käufer und Veranstalter zustande. Der Veranstalter ist verantwortlich für die Durchführung der Veranstaltung, die Angaben im Shop, die Versteuerung der Ticketeinnahmen und Erstattungen an Käufer. Er stellt ein Impressum und, soweit nötig, eigene Bedingungen und Datenschutzhinweise bereit.

5. Gebühren

Ticketdock erhält pro verkauftem, kostenpflichtigem Ticket eine Provision. Ohne abweichende Vereinbarung beträgt sie 10 % des Ticketpreises. Kostenlose Tickets sind gebührenfrei. Je nach Einstellung trägt der Veranstalter oder der Käufer die Provision. Ticketdock stellt monatlich eine Rechnung aus. Provisionen auf Kartenzahlungen werden bei der Zahlung oder Auszahlung einbehalten. Provisionen auf Barverkäufe an der Abendkasse sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

6. Zahlungsabwicklung und Auszahlung

Modell A (Stripe Connect): Zahlungen gehen auf ein Zahlungskonto des Veranstalters bei Stripe, das der Veranstalter im Dashboard einrichtet. Stripe zahlt auf das Bankkonto des Veranstalters aus. Modell B (Einzug durch Ticketdock): Der Veranstalter bevollmächtigt Ticketdock, Ticketzahlungen in seinem Namen und für seine Rechnung entgegenzunehmen. Die Zahlung an Ticketdock befreit den Käufer von seiner Schuld. Ticketdock überweist die eingenommenen Beträge abzüglich Provision, Erstattungen und Rückbuchungen auf das vom Veranstalter hinterlegte Bankkonto, frühestens nach der Veranstaltung und der vereinbarten Wartezeit. In beiden Modellen kann Geld für kommende Veranstaltungen zurückgehalten werden, um Erstattungen abzusichern.

7. Erstattungen, Absagen, Rückbuchungen

Fällt eine Veranstaltung aus, erstattet der Veranstalter den Käufern den Ticketpreis. Ticketdock wickelt die Erstattungen auf Anweisung des Veranstalters ab. In diesem Fall wird die Provision zurückerstattet. Bei sonstigen Erstattungen bleibt die Provision ohne abweichende Vereinbarung einbehalten. Rückbuchungen (Chargebacks) und deren Gebühren trägt der Veranstalter. Ein negatives Guthaben ist innerhalb von 14 Tagen auszugleichen.

8. Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter bietet nur rechtmäßige Veranstaltungen an, holt erforderliche Genehmigungen ein, beachtet Jugendschutz und Verbraucherrecht, hält seine Zugangsdaten geheim und nutzt die Zwei-Faktor-Anmeldung, wo sie verlangt wird. Ticketdock darf Inhalte entfernen, die gegen Gesetze oder diese Bedingungen verstoßen.

9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Für die Daten der Käufer ist der Veranstalter Verantwortlicher und Ticketdock Auftragsverarbeiter. Ticketdock verarbeitet diese Daten nur auf Weisung des Veranstalters und zur Erbringung der Leistung, verpflichtet seine Mitarbeitenden zur Vertraulichkeit, trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, setzt die in der Datenschutzerklärung genannten Unterauftragsverarbeiter ein und unterstützt den Veranstalter bei Anfragen Betroffener (Export und Anonymisierung im Dashboard). Nach Vertragsende werden die Daten gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen.

10. Verfügbarkeit und Haftung

Ticketdock strebt eine hohe Verfügbarkeit an, schuldet aber keinen unterbrechungsfreien Betrieb. Ticketdock haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ticketdock nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.

11. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft unbefristet und kann von beiden Seiten zum Ende jedes Monats gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits verkaufte Tickets bleiben gültig, der Veranstalter bleibt für die Durchführung der Veranstaltungen verantwortlich.

12. Änderungen und Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Bedingungen kündigt Ticketdock mindestens sechs Wochen vorher an. Sie gelten als angenommen, wenn der Veranstalter nicht vor ihrem Inkrafttreten widerspricht. Darauf weist Ticketdock in der Ankündigung hin. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz von Ticketdock.

Hinweis für Ticketkäufer

Dein Kaufvertrag besteht mit dem Veranstalter, dessen Angaben du im jeweiligen Shop findest. Für Tickets zu Freizeitveranstaltungen mit festem Termin besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Fragen zu Erstattungen richtest du an den Veranstalter.